Dr. Christina Dimitropoulou, geboren 1985, schloss 2008 ihren Bachelor in „Law“ an der Athens Law School ab und absolvierte anschließend noch zwei Masterstudiengänge in „Öffentlichem Recht“ an der Athens Law School sowie in „Steuerrecht und Öffentliche Finanzen“ an der Universität Aix-Marseille in Frankreich. Bereits während ihrer Studienzeit war sie in verschiedenen Anwaltskanzleien in Athen tätig, die sich auf öffentliches Recht und Steuerrecht spezialisieren, und übte verschiedene Lehrtätigkeiten aus.
Im Jahr 2014 begann sie schließlich eine Tätigkeit im Tax Consulting and Tax Litigation Department of PwC Greece und beschäftigte sich dort mit Lokalem und Internationalem Steuerrecht.
Für die Promotion wechselte Dimitropoulou 2017 an die Wirtschaftsuniversität in Wien und arbeitet seitdem in der Abteilung für Österreichisches und Internationales Steuerrecht. 2022 beendete die damalige Doktorandin ihre Studien und veröffentlichte ihre Dissertation unter dem Titel „Robot Taxation: Normative Tax Analysis, Domestic and International Tax Considerations“, die bereits mit dem Wolfgang Gassner Science Award 2023 ausgezeichnet wurde.
Mittlerweile ist Dr. Dimitropoulou als Dozentin an der Wirtschaftsuniversität in Wien tätig und setzt zusätzlich ihre Forschungen fort, für die sie ebenfalls schon mehrfach ausgezeichnet wurde.
In ihrer Dissertation beschäftigt sich Dr. Dimitropoulou mit der Frage, ob eine Besteuerung von Robotern und künstlicher Intelligenz in Ansehung des bisherigen normativen Steuerrechts gerechtfertigt ist. Dabei prüft sie, welche Rahmenbedingungen vorliegen und welche legalen und politischen Einschränkungen es bei der Ausgestaltung einer solchen Steuer geben könnte. Weiterhin führt sie aus, welche Berechtigungsgrundlage es für eine solche Steuer geben und wie eine Bemessungsgrundlage festgesetzt werden könnte. Darüber hinaus vergleicht Dimitropoulou die Auswirkungen der „Robotisierung“ in der Wirtschaft auf die Internationale Steuerpolitik mit den Auswirkungen, die die Digitalisierung darauf hatte.
Dr. Niklas Woitok wurde im Jahr 1991 geboren. 2017 schloss er sowohl seine Erste Juristische Prüfung mit den Schwerpunktbereichen Wirtschaft und Steuern als auch sein Begleitstudium in Europäischem Recht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg ab.
Im Dezember 2021 promovierte Dr. Woitok schließlich im Steuerrecht. Anschließend absolvierte er sein zweijähriges Rechtsreferendariat, unter anderem mit Stationen bei der Anwaltskanzlei Gleiss Lutz in Stuttgart und dem Bundesministerium der Finanzen in Berlin.
Schon während seiner Studienzeit war Dr. Woitok als studentische und später als wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Deutsches und Ausländisches Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht der Universität Würzburg tätig. Darüber hinaus arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Steuerrecht.
Dr. Woitok hat bereits mehrere Arbeiten veröffentlicht und wurde schon mehrfach ausgezeichnet, unter anderem mit dem 2. Examenspreis 2016 und dem Europapreis 2016, beide verliehen durch den Juristen-Alumni-Würzburg e.V.
Ab Juni 2023 wird Dr. Woitok eine Tätigkeit im Bereich Steuerrecht bei Gleiss Lutz in Stuttgart beginnen.
Die Dissertation von Dr. Woitok trägt den Titel „Das objektive Nettoprinzip im internationalen Steuerwettbewerb – Die Fortentwicklung des Steuerverfassungsrechts und der Grundfreiheiten am Beispiel des § 4j EStG“. Darin befasst sich Dr. Woitok mit dem schädlichen Steuerwettbewerb einzelner Saaten und den Herausforderungen, mit denen der Gesetzgeber dadurch konfrontiert wird.
Als Reaktion hat Deutschland 2017 die sogenannte „Lizenzschranke“, ein spezielles Betriebsausgabenabzugsverbot für konzerninterne Lizenzzahlungen, eingeführt. Der deutsche Steuergesetzgeber versucht auf diese Weise Einfluss auf die Steuerpolitik anderer Staaten zu nehmen – und legt hierzu einzelnen Steuerpflichtigen ein fiskalisches Sonderopfer auf. Ob dies verfassungs- und unionsrechtlich möglich ist, ist bislang weitgehend ungeklärt. Vor diesem Hintergrund entwickelt die Arbeit zwei innovative Rechtfertigungsgründe, die es dem Gesetzgeber ermöglichen, unfairen Steuerpraktiken effektiv und zugleich freiheitsschonend entgegenzuwirken. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse reichen über die Lizenzschranke hinaus und fungieren auch künftig als verfassungs- und unionsrechtliche „Leitplanken “der steuerlichen Beeinflussung anderer Staaten.
Über die Stiftung
Die Brigitte Knobbe-Keuk Stiftung wurde im November 2011 vom Ehemann der Namensgeberin, in Gemeinschaft mit der Universität Bonn, als unselbstständige Stiftung unter dem Dach der Bonner Universitätsstiftung errichtet. Im zweijährigen Turnus vergibt die Stiftung den Brigitte Knobbe-Keuk Preis zur Erinnerung an diese bedeutende Persönlichkeit und außergewöhnliche Wissenschaftlerin. Die deutsche Rechtswissenschaft verdankt Professor Dr. Brigitte Knobbe-Keuk herausragende Arbeiten auf den Gebieten des Bürgerlichen Rechts, des Bilanz- und Steuerrechts sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts. Auch dem Europäischen Gesellschafts- und Steuerrecht hat sie entscheidende Impulse gegeben und neue Wege geebnet.
Der mit 5.000 Euro dotierte Brigitte Knobbe-Keuk Preis wird in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht e.V. ausgelobt. Der Sohn von Brigitte Knobbe-Keuk, Dr. Carl-Christian Knobbe, übernimmt als Mitglied des Stiftungsrates die Ausschreibung und Vergabe des Preises. Gefördert werden damit junge Rechtswissenschaftler*innen, die an einer deutschen Universität hervorragende Dissertationen auf einem der Arbeitsgebiete von Brigitte Knobbe-Keuk vorgelegt haben.