Das Ließem-Stipendium an der Universität Bonn

Aktueller Hinweis

Die Bewerbungsphase für die Förderperiode 2025 ist abgeschlossen. Die Bekanntgabe über die Bewilligung oder Ablehnung eines Stipendiums erfolgt Mitte Dezember 2024. Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen zum Ausgang des Bewerbungsverfahrens ab.

Bewerbung für das Ließem-Stipendium

In der Förderperiode 2014/2015 beteiligte sich die Ließem-Stiftung an dem Deutschlandstipendium. Seit dem Wintersemester 2015/2016 unterstützt die Ließem-Stiftung bis zu 10 Studierende mit dem eigenen Ließem-Stipendium.

Wer kann sich bewerben?

Das Ließem-Stipendium richtet sich an:

  • alle Studierenden, die an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn immatrikuliert sind
  • alle Abiturient*innen sowie Studieninteressierte, die demnächst ein Studium an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn aufnehmen möchten.

Voraussetzungen für den Erhalt eines Ließem-Stipendiums

Mit dem Ließem-Stipendium sollen begabte und verantwortungsbewusste Studierende gefördert werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen: 

  • gute Schul- oder Studienleistungen
  • Bedürftigkeit
  • erster Wohnort seit mindestens fünf Jahren in der Region Bonn/Rhein-Sieg
  • Alter bei Beginn der Förderung nicht über 27 Jahre

Bei der Auswahl der Stipendiat*innen wird zudem außerschulisches/außeruniversitäres soziales Engagement besonders berücksichtigt.

Alle weiteren Informationen und Voraussetzungen, die für eine Förderung erfüllt werden müssen, entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien für das Ließem-Stipendium.

Bewerbungsvoraussetzungen

Alle Unterlagen müssen bis zum 31. Oktober vollständig bei der Bonner Universitätsstiftung eingereicht werden.

Bitte senden Sie die Bewerbungsunterlagen ausschließlich per E-Mail an j.brauweiler@uni-bonn.de. Nur vollständige Bewerbungsunterlagen können berücksichtigt werden!

Die Bekanntgabe über die Bewilligung oder Ablehnung eines Stipendiums erfolgt im Dezember 2024.

Erforderliche Nachweise und Qualifikationen für Neubewerbungen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Unterzeichnete Teilnahmeerklärung der Bonner Universitätsstiftung
  • Unterzeichnete Einwilligungserklärung der Ließem-Stiftung
  • Unterschriebenes Motivationsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf inkl. Angaben zur Familie (Beruf der Eltern)
  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Erweiterte Meldebestätigung
  • Aktuelles Foto
  • Zeugnisse (Ausbildung, Beruf)
  • Immatrikulationsbescheinigung (Falls bereits vorhanden, ansonsten nach Studienbeginn nachzureichen – vorher erfolgt keine Auszahlung!)
  • Vollständige Leistungsübersicht über das bisherige Studium (entfällt bei Studienbewerber*innen)
  • Zeugnisse und Bescheinigungen über Praktika und Nebenjobs 
  • Bescheinigungen über ehrenamtliches/gesellschaftliches Engagement, besondere Fähigkeiten, Auszeichnungen, Preise, Auslandsaufenthalte, etc. (nur bescheinigtes Engagement kann gewertet werden)

Erforderliche Nachweise und Qualifikationen für Verlängerungen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Unterzeichnete Teilnahmeerklärung der Bonner Universitätsstiftung
  • Unterzeichnete Einwilligungserklärung der Ließem-Stiftung
  • Unterschriebenes Motivationsschreiben
  • Vollständige Leistungsübersicht über das bisherige Studium
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Einfache Meldebestätigung
  • Tabellarischer Lebenslauf inkl. Angaben zur Familie (Beruf der Eltern)
  • Zeugnisse (Ausbildung, Beruf)
  • Zeugnisse und Bescheinigungen über Praktika und Nebenjobs 
  • Bescheinigungen über ehrenamtliches/gesellschaftliches Engagement, besondere Fähigkeiten, Auszeichnungen, Preise, Auslandsaufenthalte, etc. (nur bescheinigtes Engagement kann gewertet werden)

Zahlungen und Fakten zum Stipendienprogramm

Zahlungen

Der monatliche Auszahlungsbetrag beläuft sich auf 300 Euro pro Stipendiat*in (3.600 Euro pro Jahr).

Dauer

Die Förderung durch das Ließem-Stipendium beginnt zum 1. Januar und ist auf ein Kalenderjahr ausgelegt.

Verlängerung

Bei gleichbleibenden Leistungen und auf Basis einer erneuten Bewerbung ist es möglich, eine Verlängerung zu beantragen.

Rechtsanspruch

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung oder die Verlängerung eines Stipendiums.

Downloads

Hier finden Sie die Förderrichtlinien, das Antragsformular der Ließem-Stiftung, die Teilnahmeerklärung der Bonner Universitätsstiftung, die Einwilligungserklärung der Ließem-Stiftung, den Leitfaden zur Erstellung eines Motivationsschreibens sowie die Hinweise zur Datenerhebung als PDF zum Downloaden. 

Alle einzureichenden Unterlagen können digital ausgefüllt und unterschrieben werden. Bitte bachten Sie, dass alle Dokumente vor dem Ausfüllen heruntergeladen werden sollten. 


Hinweis

Als Stipendiengeberin ist ausschließlich die Ließem-Stiftung für die Bedingungen der Stipendienvergabe verantwortlich. Auch das Antragsformular ist eine Vorgabe der Ließem-Stiftung. Die Bonner Universitätsstiftung ist lediglich Kooperationspartnerin und unterstützt die Ließem-Stiftung bei der Bekanntmachung, Prüfung der Bewerbungsunterlagen und der Auszahlung des Stipendiums.

Bitte wenden Sie sich daher bei Rückfragen zu den Antragsvoraussetzungen direkt an die Ließem-Stiftung.

Kontakt

Ließem-Stiftung

Adresse

Fritz-Schroeder-Ufer 35

53111 Bonn

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Jennifer Brauweiler

Ansprechpartnerin für das Ließem-Stipendium
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